Koch Rechtsanwalt

Ihr Spezialist im Versicherungsrecht

Lebensversicherung

Lebensversicherung

Ein Lebensversicherungsvertrag wurde in den letzten Jahren oftmals im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag (insbesondere Fremdwährungskredit) geschlossen, um durch Erträge aus der Lebensversicherung eine Tilgung der Kreditschuld vornehmen zu können (Lebensversicherung als Tilgungsträger). Dabei wurde meist eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Diese Lebensversicherungsverträge weisen in vielen Fällen eine besonders schlechte Performance, oft sogar Verluste, auf. Dies hat in vielen Fällen mit Kosten zu tun, die der Versicherer von Ihrer Prämie einbehält und die deshalb nicht in die ausgewählten Fonds fließen können. Oft wurden Versicherungsnehmer über diese Kosten bei Vertragsabschluss bzw. in den Versicherungsbedingungen nicht (ausreichend) informiert. Auch werden zugesagte Garantien (Kapitalgarantie/Höchststandsgarantie) vom Versicherer vielmals nicht eingehalten und sogar widerrufen. Auch auf diese Möglichkeit des nachträglichen Entfalls einer Garantie wurde der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nach unserer Erfahrung meist nicht ausreichend deutlich hingewiesen.

 

Sind Sie auch von dieser Problematik betroffen? Schockiert Sie die Information über den Rückkaufswert Ihrer Versicherung? Kontaktieren Sie uns und erörtern Sie mit unseren Experten im Versicherungsrecht die Möglichkeiten, wie Sie aus einem solchen Versicherungsvertrag aussteigen und sich gleichzeitig doch noch den größtmöglichen Vermögensvorteil zuwenden können. Nutzen Sie Ihre Chancen zum Rücktritt bzw. zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung.

Unfallversicherung

Kranken-, Unfall- & Elementarversicherung

Für finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Krankheit oder Unfall wird gerne durch eine Versicherung vorgesorgt. Im Versicherungsfall sollen dann Leistungen aus Taggeld, Spitalgeld, Kostenersatz für Heilbehandlungen, auch Leistungen für dauernde/vorübergehende Berufsunfähigkeit sowie Leistungen für bestimmte Verletzungsfolgen und für dauernde Invalidität zustehen. Nicht selten kommt es vor, dass ein Versicherer den Standpunkt vertritt, dass dem Versicherungsnehmer kein Anspruch zusteht, weil bereits Vorerkrankungen bzw. Vorschädigungen bestanden hätten. Oftmals wird eine Leistungsverweigerung durch die Versicherung auch damit begründet, dass ein bestimmtes Ereignis nicht als Unfall zu werten und somit nicht versichert wäre. Zur Überprüfung einer solchen Leistungsablehnung lohnt sich die Einholung rechtlicher Expertise.

 

In der Elementarversicherung (insbesondere Sturm, Feuer, Niederschläge/Hagel, Hochwasser, Leitungswasser, Einbruch u.a.) wird eine Leistung durch die Versicherung oft unter Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit, auf eine geschaffene Gefahrenerhöhung oder einen angeblichen Verstoß gegen behördliche oder polizeiliche Sicherheitsvorschriften (etwa Bauvorschriften) verweigert. Eine solche Deckungsablehnung ist oft unberechtigt, wie die Erfahrung unserer auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte zeigt. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen und Klauseln zu Ihrem Versicherungsvertrag zu durchleuchten. Ansprüche gegen die Versicherung sind fristgebunden (§ 12 VersVG) geltend zu machen.

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Sowohl Unternehmer als auch Private (Konsumenten) sichern sich durch eine Haftpflichtversicherung gegen Schadenersatzforderungen ab.

 

Hauptanwendungsfälle der Haftpflichtversicherung für Sie als Privatperson ergeben sich im Zusammenhang mit Grundbesitz, wie etwa die Verletzung von Schneeräum- und Streupflichten oder das Ablösen von Gebäudeteilen und im Zusammenhang mit der Sportausübung, wie etwa bei einem Skiunfall, Radunfall (mittlerweile häufig auch im Zusammenhang mit E-Bikes, Scootern u.a.). Beachten Sie, dass Ihnen die Versicherung in einem solchen Fall nicht nur die Schadenersatzverpflichtung abnehmen, sondern auch Deckung für die Abwehr (etwa in einem Prozess) gegen ungerechtfertigte Ansprüche gewähren muss.

 

Für Sie als Unternehmer ist die Deckung aus der Haftpflichtversicherung oftmals existenziell, wenn Sie nämlich mit einer sehr hohen Schadenersatzforderung eines Kunden oder Geschäftspartners konfrontiert sind. Oftmals lehnt die Versicherung die Haftpflichtdeckung ab, weil eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen wird. Dazu gehören etwa eine verspätete Schadenmeldung, bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften, eine Verletzung der Schadenminderungspflicht oder ein Verstoß gegen das Anerkenntnisverbot. Sehr häufig argumentiert der Haftpflichtversicherer auch damit, dass ein Risikoausschluss vorliegen würde (der von Ihnen gemeldete Vorfall also nicht versichert wäre). Auch hier lohnt es sich, die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts im Versicherungsrecht einzuholen und die Deckungsablehnung nicht einfach hinzunehmen.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen die Belastung mit Anwaltskosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren ab, welche bei Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen entstehen. Leider nehmen nach unserer Erfahrung ungerechtfertigte Deckungsablehnungen von Rechtsschutzversicherern in letzter Zeit stark zu. Oft wird behauptet, dass der von Ihnen gemeldete Versicherungsfall nicht in die Laufzeit des Versicherungsvertrages fallen würde und der Versicherungsfall vorvertraglich wäre. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht so ist. Wenn doch, so lohnt es sich, bei einer früheren Rechtsschutzversicherung um Deckung anzufragen. Der Oberste Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Rechtsschutzversicherung auch (jahrelang) nach Ablauf der Versicherungsdauer noch Deckung für einen Sachverhalt, der in die Laufzeit des früheren Versicherungsvertrages fällt, übernehmen muss. Der Versicherungsnehmer muss jedoch einen solchen Versicherungsfall der Versicherung unverzüglich anzeigen. Rechtsschutzversicherungen berufen sich oft auch auf einen Risikoausschluss, weil gerade der von Ihnen gemeldete Sachverhalt vom Versicherungsschutz ausgenommen wäre (unter Verweis auf Art. 7 der Rechtsschutzbedingungen - ARB). Sie sollten die Deckungsablehnung jedenfalls einer fachkundigen Überprüfung unterziehen. Wenn Sie unsere auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte mit Ihrer Vertretung in einer beliebigen Angelegenheit beauftragen, werden wir die Ihnen vertraglich zustehende Rechtsschutzdeckung besorgen. Kommen Sie mit Ihrer Polizze direkt zu uns.

FAQ

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Dieter Koch

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Rechtsanwalt Dieter Koch und Mike Majnik befassen sich seit vielen Jahren mit der Materie des Versicherungsrechts. Durch die Vielzahl an Vertretungen in diesem Bereich haben sie umfassendes Know-how erworben und sind stolz darauf, Rechte von Versicherungsnehmern erfolgreich auch vor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt zu haben. Innovatives Denken und der Blick über den Tellerrand ermöglichen es, neue Fragestellungen aufzuwerfen und den Rechten von Versicherungsnehmern österreichweit zum Durchbruch zu verhelfen.

Mike Majnik

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Niels Koch

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Sandra Schwaiger

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Claudia Rath

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